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   OLG Oldenburg, 13.07.2023 - 2 ORbs 108/23   

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OLG Oldenburg, 13.07.2023 - 2 ORbs 108/23 (https://dejure.org/2023,17761)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.07.2023 - 2 ORbs 108/23 (https://dejure.org/2023,17761)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2023 - 2 ORbs 108/23 (https://dejure.org/2023,17761)
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  • BGH, 23.04.2015 - III ZR 195/14

    Baulandsache betreffend die Anfechtung eines gemeindlichen Umlegungsbeschlusses:

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.07.2023 - 2 ORbs 108/23
    Er hat die Funktion, dem Gemeindebürger Einblick in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen Mitglieder zu ermöglichen und dadurch eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte Kritik sowie die Willensbildung zu schaffen, den Gemeinderat der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit zu unterziehen und dazu beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung des Gemeinderats vorzubeugen; es soll so bereits der Anschein vermieden werden, dass "hinter verschlossenen Türen" unsachliche Motive für die Entscheidung maßgebend gewesen sein könnten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.2.2013 - 1 S 2155/12 - juris; Urt. v. 24.2.1992 - 1 S 2242/91 - juris; Urt. v. 9.11.1966 - I 5/65 - ESVGH 17, 118 [VGH Baden-Württemberg 20.12.2016 - 12 S 1142/16] ; BGH, Urt. v. 23.4.2015 -III ZR 195/14 - NVwZ-RR 2015, 630).".
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 3 S 1465/18

    Entscheidung über Nichtöffentlichkeit Gemeinderatssitzung gerichtlich

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.07.2023 - 2 ORbs 108/23
    (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. September 2018 - 3 S 1465/18 -, Rn. 30, juris).
  • BVerwG, 12.02.1988 - 7 B 123.87

    Kommunalrecht - Ratssitzung - Aufrechterhaltung der Ordnung - Freie

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.07.2023 - 2 ORbs 108/23
    Zwar konnte der Betroffene im Rahmen der Ratssitzung bei seiner Äußerung zu dem zu behandelnden Tagesordnungspunkt nicht sein Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Grundgesetz in Anspruch nehmen, sondern organschaftliche Befugnisse, die ihm als Teil eines Gemeindeorgans verliehen sind (BVerwG, NVwZ 1988, 837).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 1 S 2155/12

    Fristbeginn für Bürgerbegehren bei unzulässigerweise nichtöffentlich gefasstem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.07.2023 - 2 ORbs 108/23
    Er hat die Funktion, dem Gemeindebürger Einblick in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen Mitglieder zu ermöglichen und dadurch eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte Kritik sowie die Willensbildung zu schaffen, den Gemeinderat der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit zu unterziehen und dazu beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung des Gemeinderats vorzubeugen; es soll so bereits der Anschein vermieden werden, dass "hinter verschlossenen Türen" unsachliche Motive für die Entscheidung maßgebend gewesen sein könnten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.2.2013 - 1 S 2155/12 - juris; Urt. v. 24.2.1992 - 1 S 2242/91 - juris; Urt. v. 9.11.1966 - I 5/65 - ESVGH 17, 118 [VGH Baden-Württemberg 20.12.2016 - 12 S 1142/16] ; BGH, Urt. v. 23.4.2015 -III ZR 195/14 - NVwZ-RR 2015, 630).".
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 2242/91

    Ratsmitglied bei Streit um Sitzungsöffentlichkeit nicht klagebefugt

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.07.2023 - 2 ORbs 108/23
    Er hat die Funktion, dem Gemeindebürger Einblick in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen Mitglieder zu ermöglichen und dadurch eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte Kritik sowie die Willensbildung zu schaffen, den Gemeinderat der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit zu unterziehen und dazu beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung des Gemeinderats vorzubeugen; es soll so bereits der Anschein vermieden werden, dass "hinter verschlossenen Türen" unsachliche Motive für die Entscheidung maßgebend gewesen sein könnten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.2.2013 - 1 S 2155/12 - juris; Urt. v. 24.2.1992 - 1 S 2242/91 - juris; Urt. v. 9.11.1966 - I 5/65 - ESVGH 17, 118 [VGH Baden-Württemberg 20.12.2016 - 12 S 1142/16] ; BGH, Urt. v. 23.4.2015 -III ZR 195/14 - NVwZ-RR 2015, 630).".
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1966 - I 5/65

    Rechtsfolge eines in nichtöffentlicher Sitzung gefatßen Bebauungsplanbeschluses;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.07.2023 - 2 ORbs 108/23
    Er hat die Funktion, dem Gemeindebürger Einblick in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen Mitglieder zu ermöglichen und dadurch eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte Kritik sowie die Willensbildung zu schaffen, den Gemeinderat der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit zu unterziehen und dazu beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung des Gemeinderats vorzubeugen; es soll so bereits der Anschein vermieden werden, dass "hinter verschlossenen Türen" unsachliche Motive für die Entscheidung maßgebend gewesen sein könnten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.2.2013 - 1 S 2155/12 - juris; Urt. v. 24.2.1992 - 1 S 2242/91 - juris; Urt. v. 9.11.1966 - I 5/65 - ESVGH 17, 118 [VGH Baden-Württemberg 20.12.2016 - 12 S 1142/16] ; BGH, Urt. v. 23.4.2015 -III ZR 195/14 - NVwZ-RR 2015, 630).".
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2016 - 12 S 1142/16

    Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.07.2023 - 2 ORbs 108/23
    Er hat die Funktion, dem Gemeindebürger Einblick in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen Mitglieder zu ermöglichen und dadurch eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte Kritik sowie die Willensbildung zu schaffen, den Gemeinderat der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit zu unterziehen und dazu beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung des Gemeinderats vorzubeugen; es soll so bereits der Anschein vermieden werden, dass "hinter verschlossenen Türen" unsachliche Motive für die Entscheidung maßgebend gewesen sein könnten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.2.2013 - 1 S 2155/12 - juris; Urt. v. 24.2.1992 - 1 S 2242/91 - juris; Urt. v. 9.11.1966 - I 5/65 - ESVGH 17, 118 [VGH Baden-Württemberg 20.12.2016 - 12 S 1142/16] ; BGH, Urt. v. 23.4.2015 -III ZR 195/14 - NVwZ-RR 2015, 630).".
  • VG Oldenburg, 29.09.2005 - 2 A 68/03

    Amtsverschwiegenheit; Anhörung; Anhörungspflicht; Ausschluss der Öffentlichkeit;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.07.2023 - 2 ORbs 108/23
    Die Wahrnehmung des Mandats ist auch darauf gerichtet, durch Beteiligung an der öffentlichen Debatte die Kontrolle der Kommunalpolitik durch den Wahlbürger überhaupt erst zu ermöglichen ( VG Oldenburg, Urteil vom 29. September 2005, 2 A 68/03 , juris).
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